Wir gehen auf die Lebenssituation jedes Einzelnen ein und möchten mit unserer Pflege und Betreuung die Fähigkeiten unserer Tagesgäste individuell verbessern. Durch die Beteiligung an den täglichen Aktivitäten fördern wir Alltagskompetenzen, sowie auch Selbstständigkeit unserer Gäste.
Nach der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments, werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.
Die Leistungen der Pflegeversicherung:
Leistungen | Pflege-grad 1 | Pflege-grad 2 | Pflege-grad 3 | Pflege-grad 4 | Pflege-grad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Teilstationäre Pflege | - | 721 EUR | 1.357 EUR | 1.685 EUR | 2.085 EUR |
Entlastungsbetrag | 131 EUR | 131 EUR | 131 EUR | 131 EUR | 131 EUR |
Verhinderungspflege / Kalenderjahr | - | 1.685 EUR | 1.685 EUR | 1.685 EUR | 1.685 EUR |
Pflegehilfsmittel | 42 EUR | 42 EUR | 42 EUR | 42 EUR | 42 EUR |
Kurzzeitpflege / Kalenderjahr | - | 1.854 EUR | 1.854 EUR | 1.854 EUR | 1.854 EUR |
Wohnumfeldverbesserung / Maßnahme | 4.180 EUR | 4.180 EUR | 4.180 EUR | 4.180 EUR | 4.180 EUR |
Quelle www.nordwest.aok.de |
Hinweis für Pflegebedürftige in Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können für die Finanzierung von Pflegesachleistungen, der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege, den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat nutzen. Monatlich nicht verbrauchte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.
Quelle www.nordwest.aok.de
Die Kosten der Tagespflege des „Haus Emma“ setzen sich aus weiteren Komponenten zusammen:
Wir beraten Sie gerne persönlich, so dass Sie einen besseren Überblick über Kosten und Finanzierung bekommen. Das Beratungsgespräch kann bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause statt finden.
Folgt in Kürze
Helena Prange
Hausleitung
Nadin Mailänder
Pflegedienstleitung